MUSTANG MAKEOVER

General terms and conditions of

MUSTANG MAKEOVER

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen ms marketing CONSULT GmbH, Am Waldrand 19, 65232 Taunusstein, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: ms marketing CONSULT GmbH, Am Waldrand 19, 65232 Taunusstein, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    I9. Weitere Bestimmungen des VeranstaltersFolgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:Informationen zur VertragsbeziehungMit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Veranstaltung des „MUSTANG MAKEOVER“ entsteht ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden „Kunde“) und der ms marketing CONSULT GmbH, Am Waldrand 19, 65232 Taunusstein (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Diese vertraglichen Beziehungen unterliegen den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des Veranstalters. Diese ATGB gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH, die für den Online-Kauf von Eintrittskarten maßgeblich sind. Der Kunde stimmt diesen AGB und ATGB des Veranstalters bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich zu. Die Datenschutzerklärung sowie die Veranstaltungs- und Turnierflächen-Ordnung des Veranstalters werden ebenfalls als Bestandteil dieser Vereinbarung anerkannt. Dies gilt auch, wenn die Eintrittskarte nicht direkt beim Veranstalter oder einem autorisierten Vertreter erworben wurde.Der Veranstalter behält sich vor, die ATGB, die Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung und die Datenschutzerklärung bei Bedarf aus gesetzlichen oder organisatorischen Gründen anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung, die auf der Website des Veranstalters verfügbar ist.A) Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der ms marketing CONSULT GmbHZutritt zum TurniergeländeDer Zutritt zum Turniergelände ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen einzuschränken. Solche Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf eine Reduzierung des Eintrittspreises.Kartenbestellung und Kartenkauf(1) Eintrittskarten können ausschließlich online oder an den teilnehmenden Vorverkaufsstellen der Reservix GmbH erworben werden. Die Bearbeitung der Bestellungen erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs. Angebote des Veranstalters sind freibleibend.(2) An Veranstaltungstagen wird es keine Tageskassen geben. Eintrittskarten können jedoch bis kurz vor Veranstaltungsbeginn über den Online-Ticketshop erworben werden.(3) Der Veranstalter behält sich vor, die angebotenen Zahlungsmethoden zu ändern.Versand und Hinterlegung von EintrittskartenAuf Wunsch des Kunden können Eintrittskarten auf dessen Kosten versandt werden. Für den Versand wird eine vertraglich festgelegte Bearbeitungsgebühr erhoben. Eine Hinterlegung der Karten zur Abholung ist nicht vorgesehen; Kunden werden gebeten, ein Handy- oder Print@Home-Ticket zu nutzen.Weiterverkauf von EintrittskartenDer kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Wert weiterverkauft werden, es sei denn, der Veranstalter hat dem schriftlich zugestimmt.Rückgabe von EintrittskartenDie Rückgabe von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Ausnahmefall.Verlust von EintrittskartenFür verloren gegangene Eintrittskarten wird – unabhängig vom Verlustgrund – kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für Handy- oder [email protected] oder Abbruch der VeranstaltungDer Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z. B. Pandemien, behördliche Anordnungen) abzusagen, zu verschieben oder abzubrechen. Bei einer Verlegung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei einem Abbruch erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes, außer der Veranstalter ist für den Abbruch verantwortlich.Reklamation von EintrittskartenAlle Reklamationen in Bezug auf die Eintrittskarten sind direkt mit dem Veranstalter zu klären. Eintrittskarten, die erkennbare Mängel aufweisen, müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn reklamiert werden. Nach Veranstaltungsbeginn erlischt jeglicher Anspruch auf Rücknahme oder Ersatz der Eintrittskarte.Mitführen von TierenDas Mitführen von Tieren auf dem Turniergelände ist verboten, ausgenommen sind Blindenführhunde.Anweisung der OrdnungskräfteDer Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals sowie der Polizei auf dem Turniergelände Folge zu leisten.Film- und FotoaufnahmenTon-, Foto- und Videoaufnahmen sind nur für private Zwecke gestattet und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht veröffentlicht werden. Blitzlichtaufnahmen sind in allen Bereichen verboten.Einwilligung zur AufnahmeDer Kunde willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, während der Veranstaltung Ton-, Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen des Kunden und dessen Begleitpersonen zu machen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder anderweitig zu verbreiten. Diese Einwilligung erfolgt unentgeltlich und gilt auch für die Verwendung der Stimme des Kunden für Aufzeichnungen und Live-Übertragungen. Die Bestimmung des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.DatenschutzPersonenbezogene Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzerklärung des Veranstalters erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Hierzu gehört auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen.HaftungDer Zutritt zum Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter uneingeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.Rechtswahl und GerichtsstandEs gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Wiesbaden als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Änderungen der AGBDer Veranstalter ist berechtigt, diese AGB bei Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der angegebenen Frist, gelten diese als genehmigt. Der Veranstalter wird auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hinweisen.C) Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung der ms marketing CONSULT GmbHGeltungsbereichDie Turnierplatzordnung gilt für alle Personen, die das Turniergelände betreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Inhaber von Eintrittskarten, Mitarbeiter, ehrenamtliche Helfer, Teilnehmer und deren Begleiter, Servicefirmen, Lieferanten, Aussteller, Sponsoren und Pressevertreter.Aufenthalt auf dem TurniergeländeDas Betreten und der Aufenthalt auf dem Turniergelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder einem sonstigen Berechtigungsausweis gestattet. Eintrittskarten und Berechtigungs-/Turnierausweise sind auf Verlangen vorzuweisen. Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Das Fahren und Parken ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten auch auf dem Turniergelände.Sicherheitskontrollen und VideoüberwachungDer Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen und mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren, um die Sicherheit auf dem Turniergelände zu gewährleisten. Personen, die sich der Kontrolle verweigern oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Zutritt verwehrt werden. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt in diesen Fällen nicht.Verhalten auf dem TurniergeländeAlle Personen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Polizei und anderer zuständiger Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Not- und Rettungswege sind freizuhalten.VerboteDas Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Waffen, Drogen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Das Betreten bestimmter Bereiche ohne entsprechende Berechtigung ist verboten. Die Verletzung dieser Best